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Bebauungsplan für die Nürtinger Straße?

Nachdem der Investor inzwischen seinen Antrag zurückgezogen hat, ist die Stadt wieder frei in den Entscheidungen. Nun sollte für die Grundstücke Nürtinger Str. 11 bis 15 ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan erstellt werden. Die Gebäude Nürtinger Str. 17 und 19 sind eben so wenig betroffen wie die Gebäude an der Langen Steige.

Um diese Grundstückseigentümer nicht auch mit Kosten zu belasten ist nur ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan möglich. Ein normaler Bebauungsplan würde eine Bebauung 2-3 Jahre verzögern, diese unnötige zeitliche Verschleppung möchte die CDU nicht mittragen. Nach den Sommerferien kann hier der Gemeinderat nun frei gestalten und entsprechend der Einfügung in die Umgebungsbebauung selbst festlegen, wie gebaut werden darf.


Ein solcher Vorhaben bezogener Bebauungsplan hat auch den Vorteil, dass die Bauherren sich bei der Planung an Vorgaben orientieren müssen und nicht das Maximum ausgelotet wird. Vielleicht gelingt es dann, auch das Bauvorhaben so einzufügen, dass die Gebäude optimal erschlossen und sinnvoll genutzt werden können. Die Panoramabögen zeigen, dass man auch auf einem gebogenen Grundstück eine schöne Bebauung gestalten kann. Wird das Gebäude dann noch optisch gegliedert, dass verschiedene Gebäudeteile entstehen, so ist das Grundstück optimal genutzt. Ein Penthouse wäre dann genauso möglich wie ein Dachgarten.


Die CDU befürwortet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Er sollte möglichst schnell auf den Weg gebracht werden.

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