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Gemeinderatsarbeit in Zeiten von Corona

Stadtrat Leon Kolb berichtet aus der Arbeit des Gemeinderats in Zeiten von Corona

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die politischen Prozesse sind ebenfalls von der Corona-Pandemie betroffen und müssen sich auf völlig neue Begebenheiten einstellen: die Bundeskanzlerin arbeitet im Homeoffice und der Bundestag überlegt, Parlamentarier per Videokonferenz zu den Plenarsitzungen hinzuzuschalten.

Auch die Arbeit des Waldenbucher Gemeinderats und der Stadtverwaltung findet gerade neue Wege der Entscheidungsfindung und Umsetzung. Normale Gemeinderatssitzungen im Großen Sitzungssaal im Rathaus sind selbstverständlich nicht möglich. Bei vielen Personen auf engem Raum wäre das Infektionsrisiko zu groß. Aktuell trifft der Gemeinderat deshalb gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 GemO Beschlüsse zu dringenden Themen oder Angelegenheiten des täglichen Geschäftes (z.B. bei Bauanträgen) im Umlaufverfahren per E-Mail. Dies funktioniert überraschend gut. Die Gemeinderäte erhalten die Sitzungsunterlagen und Beschlussvorschläge selbstverständlich weiterhin im Vorfeld und können ihr Abstimmungsverhalten sorgfältig abwägen. Bisher existiert ein großer Konsens zwischen den Fraktionen: Sämtliche Beschlüsse konnten einstimmig oder mit Enthaltungen einiger weniger Stadträte getroffen werden. Darüber hinaus kann der Bürgermeister in dringenden Angelegenheiten von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch machen und anstelle des Gemeinderats entscheiden (§ 43 Abs. 4 GemO). Allen Beteiligten ist bewusst, dass dieses Instrument nur sparsam genutzt werden sollte und beide Möglichkeiten der Entscheidungsfindung kein Dauerzustand sein können. Debatten zwischen den Stadträten und Redebeiträge in der Gemeinderatsitzung - unabdingbare Prozesse für eine demokratische Gesellschaft - sind nur schwer möglich.

Aktuell laufen nun die Überlegungen, wie eine Präsenzsitzung des Gemeinderats Ende des Monats aussehen kann. Eine solche wäre nach wohl zutreffenden Rechtsauffassungen notwendig, um wichtige Beschlüsse und Satzungen rechtsicher erlassen zu können. In wie weit sich die Situation bis dahin entspannt, vermögen wir alle momentan nicht im Geringsten abzuschätzen. Sitzungen der Organe der kommunalen Selbstverwaltung sind von der Corona-Verordnung des Landes explizit nicht verboten. Für uns steht der Gesundheitsschutz selbstverständlich dennoch weiterhin an oberster Stelle. Deshalb sind unserer Ausfassung nach verschiedene infektionsschützenden Maßnahmen für eine Präsenzsitzung des Gemeinderats auf ihre rechtliche Umsetzungsfähigkeit zu prüfen. Dazu gehört in erster Linie die Beschränkung der Gemeinderatssitzung auf die aller wichtigsten und dringendsten Themen. Darüber hinaus sollte die Sitzung in Räumlichkeiten mit möglichst viel Platz stattfinden, damit sich zwischen den Plätzen der Stadträt*innen sowie der Besucher möglichst viel freier Raum befindet. Es steht außer Frage, dass die Öffentlichkeit zu einer Gemeinderatssitzung jederzeit zutritt hat. Aufgrund der aktuellen Situation wäre es jedoch erfreulich, wenn ein Livestream der Sitzung im Internet angeboten werden könnte, damit sich möglicherweise einige Bürgerinnen und Bürger dazu entscheiden könnten, die Sitzung ausnahmsweise nicht im Sitzungssaal, sondern am Bildschirm, mitzuverfolgen. Darüber hinaus sollte überlegt werden, ob eventuell nur ein „Rumpfgemeinderat“ mit mind. 50% der Ratsmitglieder tagen könnte. Stadträte, die zu den Risikogruppen zählen, sind ggf. per Videokonferenz zugeschaltet.

Uns ist wichtig, dass die Handlungsfähigkeit der Gemeinde auch in diesen schwierigen Zeiten gewahrt wird. Gleichzeitig haben wir bereits wichtige Entscheidungen für die finanzielle Entlastung der Bürgerinnen und Bürger getroffen: Die eigentlich für den Monat April fälligen Kindergartengebühren, Ganztagsschulgebühren und Musikschulgebühren mit einem Gesamtvolumen von ca. 51.000 Euro sind nach einem Beschluss des Gemeinderats auszusetzen und nicht abzubuchen. Ein unserer Meinung nach sehr wichtiges Zeichen der Stadt an die vielen Eltern, die aufgrund der aktuellen Umstände auf keine Kinderbetreuung zurückgreifen können.

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