Beschleunigung der städtebaulichen Entwicklung des Auch Areals
Das Bebauungsplanverfahren für das Auch-Areal soll zeitnah abgeschlossen und die zukünftige städtebauliche Entwicklung und Bebauung beschleunigt umgesetzt werden. Auf Basis der bisherigen Planungen legt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat zeitnah die weiteren Beschlüsse im Bebauungsplanungsverfahren vor
Zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklung wird das Plangebiet in zwei Bauabschnitte eingeteilt. Bauabschnitt 1 umfasst alle Flächen, die sich bereits jetzt oder in absehbarer Zeit im Eigentum der Stadt befinden. Diese Flächen sollen nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens an einen Investor übergeben werden. In Bauabschnitt 2 werden alle Restflächen zusammengefasst, über welche die Stadt noch nicht verfügt. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt städtebaulich entwickelt werden.
Sollte bis zum 31. Januar 2026 kein Pachtvertrag für eine Interimsnutzung des Hotels Rössle abgeschlossen werden, wird auf eine Vermietung verzichtet. Stattdessen soll eine künftige Bebauung schneller realisiert werden.
Begründung:
Die städtebauliche Entwicklung des Auch-Areals ist eines der zentralen Zukunftsprojekte Waldenbuchs. Seit Jahren prägt das Areal als große innerstädtische Brachfläche das Stadtbild und stellt zugleich ein hohes Entwicklungspotenzial dar – insbesondere für Wohnraum, Dienstleistungen, Gastronomie und Hotellerie sowie eine Stärkung der Altstadt. Die bisherigen Beratungen, darunter die intensive Klausurtagung des Gemeinderates, haben gezeigt, dass weitgehend ein Konsens über die grundsätzliche Entwicklungsrichtung besteht. Daher ist es sinnvoll, die begonnenen Planungen nun ohne weitere Verzögerung in verbindliche Beschlüsse zu überführen. Ein zeitnaher Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist entscheidend, um Planungssicherheit für die Stadt sowie potenzielle Investoren zu schaffen. Gleichzeitig ermöglicht eine Aufteilung in zwei Bauabschnitte einen pragmatischen Einstieg in die bauliche Umsetzung: Bauabschnitt 1 umfasst die Flächen, über die die Stadt bereits verfügen kann. Hier kann die Entwicklung unmittelbar beginnen. Bauabschnitt 2 betrifft Flächen, die noch nicht im Eigentum der Stadt stehen. Diese können später – im Rahmen der finanziellen und tatsächlichen Möglichkeiten – nachgezogen werden, ohne den Gesamtprozess aufzuhalten. Die vorgeschlagene Vorgehensweise vermeidet Blockaden durch offene Eigentumsfragen und ermöglicht eine gestufte, realistische und gleichzeitig ambitionierte Entwicklung. Auch die Frage der Interimsnutzung des Hotels Rössle ist im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung zu klären. Das Gebäude beeinflusst die städtebauliche Ordnung im Gebiet wesentlich, und jede Nutzung hat direkte Auswirkungen auf das Gesamtprojekt. Sollte bis zum 31. Januar 2026 kein unterzeichneter Pachtvertrag vorliegen, ist davon auszugehen, dass eine wirtschaftlich sinnvolle, nur temporäre Lösung nicht mehr realistisch ist. Dann ist es sachgerecht, keine weitere Verzögerung durch eine langjährige Zwischenmiete in Kauf zu nehmen und stattdessen die bauliche Neuentwicklung des Bereichs prioritär voranzutreiben.
Einführung der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg in Waldenbuch
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu veranlassen, um – vorbehaltlich eines positiven Beschlusses im Kreistag am 15. Dezember 2025 – die Ehrenamtskarte Baden-Württemberg in Waldenbuch schnellstmöglich einzuführen und die organisatorischen Voraussetzungen hierzu zu schaffen.
2. Die Stadtverwaltung wird gebeten, dem Gemeinderat ein Konzept vorzulegen,
- welche städtischen Einrichtungen als Akzeptanzstellen in Frage kommen (beispielsweise Hallenbad, Stadtführungen, Veranstaltungen etc.),
- sowie welche Vergünstigungsmodelle angeboten werden können.
3. Die Stadtverwaltung wird ferner aufgefordert, frühzeitig auf private Einrichtungen und Institutionen (beispielsweise Museen, die „Bunte Schokowelt“ etc.) zuzugehen mit dem Ziel, diese als zusätzliche Akzeptanzstellen für die Ehrenamtskarte zu gewinnen.
4. Die im Zusammenhang mit der Einführung der Ehrenamtskarte entstehenden Ausgaben sind im Rahmen der in der Produktgruppe „2810 Sonstige Kulturpflege, 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich“ vorhandenen Haushaltsmittel abzudecken.
Begründung: Ehrenamtliches Engagement prägt das gesellschaftliche Leben in Waldenbuch in besonderer Weise – in Vereinen, der Feuerwehr, sozialen Initiativen, Kultur- und Bildungsbereichen sowie zahlreichen weiteren Organisationen. Das Ehrenamt ist eine tragende Säule des Zusammenlebens und ohne die vielfältige ehrenamtliche Unterstützung wären zahlreiche Angebote in unserer Stadt nicht in der bestehenden Breite möglich. Mit der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg entsteht derzeit ein landesweit einheitliches Instrument zur Anerkennung und Würdigung dieses Engagements. Die Karte ermöglicht Zugang zu Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, sie ist landesweit gültig und profitiert bereits jetzt von über 120 Akzeptanzstellen in Baden-Württemberg. Die Modellphase in mehreren Landkreisen hat gezeigt, dass die Antragsstellung unkompliziert, die Nachfrage hoch und die Rückmeldungen der Ehrenamtlichen durchweg positiv sind. Der Landkreis Böblingen plant – vorbehaltlich der Beschlussfassung im Kreistag am 15. Dezember 2025 – die Einführung der Ehrenamtskarte und übernimmt künftig die Ausstellung und Verwaltung. Für die Städte und Gemeinden besteht damit die Chance, unmittelbar nach dem Kreistagsbeschluss eigene Akzeptanzstellen anzubieten und private Partner im Stadtgebiet einzubinden. Die Karte gewinnt an Attraktivität, wenn vor Ort ein vielfältiges Angebot entsteht. Waldenbuch kann so einen sichtbaren Beitrag zur Stärkung der Ehrenamtskultur leisten und gleichzeitig neue Anreize schaffen, sich im Ehrenamt zu engagieren. Da die Kosten für die Kartenproduktion vom Land übernommen und die Personalkosten für den Landkreis bezuschusst werden, ist die Einführung für die Kommune ohne zusätzlichen Personalbedarf möglich. Die anfallenden Ausgaben für eventuelle Vergünstigungen können aus den vorhandenen Haushaltsmitteln der Produktgruppe 2810 gedeckt werden.
Ausbau öffentlicher Ladestation für Elektrofahrzeuge in Waldenbuch
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Gespräche mit Betreibern von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu führen, mit dem Ziel, weitere Ladepunkte in allen Waldenbucher Stadtteilen zu realisieren. Insbesondere sollen bestehende Versorgungslücken geschlossen werden. Öffentliche Parkplätze können hierfür zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzustellen.
Begründung:
Elektromobilität ist ein zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Für viele Bürger bleibt sie jedoch nur dann eine realistische Alternative, wenn im Alltag ein verlässliches, wohnortnahes und flächendeckendes Netz an Lademöglichkeiten zur Verfügung steht. Waldenbuch verfügt bislang lediglich über eine begrenzte Anzahl öffentlich zugänglicher Ladepunkte. In einzelnen Stadtteilen bestehen bereits erkennbare Versorgungslücken, die den Umstieg auf Elektrofahrzeuge erschweren. Besonders für Haushalte ohne eigene Garage oder ohne Möglichkeit, eine private Wallbox zu installieren, ist die öffentliche Ladeinfrastruktur unverzichtbar. Die Stadtverwaltung soll mit den Betreibern von Ladestationen in Kontakt treten, um das Aufstellen von Ladesäulen zu beschleunigen. Standortvorschläge sind zu unterbreiten.
Verwendung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche der in den kommenden Jahren geplanten städtischen Investitionen ganz oder teilweise durch Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) finanziert werden können. Ferner wird die Stadtverwaltung gebeten, dem Gemeinderat darzustellen, welche Auswirkungen der Einsatz von SVIK-Mitteln auf den städtischen Haushalt hat – insbesondere im Hinblick auf mögliche Entlastungen im Haushalt, Auswirkungen auf die Finanzierungsstruktur laufender und geplanter Investitionen sowie die mittelfristige Finanzplanung.
Begründung:
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben im März 2025 eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen und damit die Grundlage für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ geschaffen. Das Sondervermögen umfasst ein Gesamtvolumen von 500 Milliarden Euro, von denen 100 Milliarden Euro speziell den Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen.
Für Baden-Württemberg ergibt sich nach dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) ein Anteil von 13,14980 Prozent – dies entspricht 13.149,8 Mio. Euro. Entsprechend dem Regierungsentwurf der Landesregierung für den Nachtragshaushalt 2025/2026 sollen hiervon zwei Drittel an die Kommunen weitergereicht werden. Insgesamt handelt es sich um 8.766 Mio. Euro, die den Kommunen zur freien Investition pauschal zugewiesen werden.
Mit Blick auf dieses außergewöhnlich große Investitionsvolumen kann sich eine Chance ergeben, Investitionen in zentralen Bereichen wie Infrastruktur, Verkehr, Klimaneutralität, Bildungseinrichtungen, kommunale Gebäude, Digitalisierung und Energieeffizienz zu beschleunigen oder haushaltsentlastend zu finanzieren.
Jedoch ist eine belastbare Abschätzung der Haushaltsauswirkungen notwendig, um entsprechende Entscheidungen zu treffen. Die Verwaltung soll daher prüfen, welche Projekte – laufend wie geplant – förderfähig sind und in welchem Umfang der kommunale Haushalt durch den Einsatz von SVIK-Mitteln entlastet werden kann.


